■ Geburtsjahr: 1969

■ Freizeit/Hobby: Triathlon Age Grouper

■ 1989 – 1994: Studium der Rechtswissenschaft in Marburg

■ 2006: Promotion zum Dr. jur. mit einer Dissertation zum Notarrecht

■ 1997: Rechtsanwalt/Privatrepetitor für Studenten/Referendare zur Vorbereitung auf die Staatsexamina

■ 1998 – 2007: Notarassessor in Mecklenburg-Vorpommern

■ 2001 – 2006: st. Vertreter verschiedener Notare

■ 2006 – 2007: Geschäftsführer der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern

■ Sep. 2007 – Juni 2008: Schriftleiter der Zeitschrift „Der Notar“

■ 2007 – 2016 Fachreferent für das Dezernat „Notarrecht“ beim DAI (Deutsches Anwaltsinstitut)

für die Themen:

– Beurkundungsrecht

– Notaranderkonto

– Erbbaurecht

■ 2010 – 2013 Fachreferent für das Derzernat „Notarrecht“ beim DAA (Deutsche Anwaltsakademie)

für die Themen:

– Immobilienrecht

– Erneuerbare Energien (Photovoltaikanlage) in der notariellen Praxis

■ 2007 – 15.02.2013: Notar in Parchim

■ Ab WS 2007 – SS 2010 Lehrbeauftragter FH Neubrandenburg

■ Ab 16.02.2013: Notar in Greifswald – Amtsübernahme der Notarstelle der Notarin Sybille Schröder

■ Ab 01.05.2021 Notar in Rostock

– Amtsnachfolger der Notarin Kirchhoff, Rostock

– Aktenverwahrer der Notarin Jäger, Rostock

Studium der Rechtswissenschaft

(Philipps – Universität Marburg / Nov 1989/1994) 

Tutorienleiter bzw. Arbeitsgemeinschaftsleiter (1992-1994) 

Repetitor (1994/1997)

Promotion bei Prof. Dr. Reinhard Singer

(Humboldt-Universität zu Berlin / Jan 2006)

Thema: Umschreibung im notariellen Grundstückskaufvertrag 

Grundlagen und Vollzugsstörungen

Lehrbeauftragter

an der Hochschule Neubrandenburg (bis Sommersemester 2010)

Schriftleiter der Zeitschrift „Der Notar“

(Deutscher Notarverlag)

Fachreferent für das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI)

Fachbereich: Notarrecht, Wirtschaftsrecht

Fachreferent für die DeutscheAnwaltAkademie (DAA)

Fachbereich: Notarrecht

Referent div. Fortbildungsveranstaltungen/Symposien

■ Das Erbbaurecht (2016)

Skript mit Textteil (Lehrbuch), Fallbeispielen und Formulierungsvorschlägen DAI/Bochum 2014, ca. 350 Seiten

■ Das Verwahrgeschäft (2016)

Skript mit Textteil (Lehrbuch), Fallbeispielen und Formulierungsvorschlägen

DAI/Bochum 2014, ca. 250 Seiten

■ Diverse Zeitungsartikel (seit 2006)

Thema: Erbrecht, Gesellschaftsrechte, Familienrecht (insb. Ehevertragsrecht), Grundstückskaufvertrag etc.

■ Die Umschreibung im notariellen Grundstückskaufvertrag – Grundlagen und Vollzugsstörungen,

ca. 230 Seiten

Berlin Jan. 2006, Diss.

■ Beurkundungsrecht

Skript mit Fallbeispielen und Formulierungsvorschlägen, 

ca. 254 Seiten, 

Bochum 2008

■ Beurkundungsrecht,

Skript mit Fallbeispielen und Formulierungsvorschlägen,

ca. 210 Seiten,

Bochum 2007

■ Haftungsauschlüsse in der Lieferkette (§§ 478 BGB) ,

ca. 200 Seiten, 

Bochum 2007

■ Verfahrensrechtliche Auswirkung von Sachmängelansprüchen und weiteren materiell-rechtlicher Störungen auf den Vollzug eines notariellen Kaufvertrages,

ca. 70 Seiten, 

Parchim/Halle 2008

■ Erneuerbare Energien (ins. Photovoltaikanlage) in der notariellen Praxis

DAA – Deutsche Anwaltsakademie 2012/2013

Der Notar übt keine gewerbliche, sondern eine „hoheitliche“ Tätigkeit aus. Der Notar ist daher Träger eines öffentlichen Amtes. Dabei ist der Notar Sachwalter aller Beteiligten. Das Ziel notarieller Dienstleistungen ist eine rechtlich korrekte, sichere, im Geben und Nehmen ausgewogene und menschlich passende Lösung für den beurkundeten Lebenssachverhalt zu finden.

Der Gesetzgeber hat daher bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkungung oder Beglaubigung von einem Notar vorgenommen werden können. Hintergrund für diese Formerfordernis ist die Überlegung, dass bei rechtlich und wirtschaftlich besonders wichtigen Vorgängen der Notar Schutz vor Übereilung und ungesicherten Vorleistungen bieten soll und zudem die Einschaltung eines Notars auslegungsbedürftige und widersprüchliche Urkunde verhindern kann. Wesentliche Rechsgeschäfte sind:

Grundstücksübertragungen, Erbbaurechtsverträge, Grundpfandrechtsbestellungen, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträge, Überlassungen von Immobilien, ferner Eheverträge und Adoptionsanträge, schließlich Gründungen von Kaptialgesellschaften (GmbH, AG etc.), Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, und andere mehr.

Bei anderen Rechtsgeschäften (z.B. Testamentserrichtung) ist neben der notariellen Form auch privatschriftliche Errichtung möglich, wobei der notariell beurkundeten Variante vom Gesetz häufig höhere Bindungswirkumg (Erbvertrag) und einfachere Umsetzung (Entbehrlichkeit eines Erbscheins) zuerkannt wird.